Im Auftrag des Kunden werden neutrale und unabhängige Expertisen/Gutachten erstellt. Diese werden in der Regel im Einverständnis aller beteiligten Parteien durchgeführt.
Gutachten im Auftrag einer Partei werden nur ausgeführt wenn keine Garantieansprüche mehr bestehen bzw. die Verjährungsfrist abgelaufen ist.
Die Gutachten beinhalten in der Regel einen Mängelbeschrieb, eine ausführliche Ursachenanalyse und eine Sanierungsempfehlung.