Dienstleistungen

Schiedsgutachten

Schiedsgutachter – Musterklausel (in Ergänzung zur SIA 118, Art. 37)

Dies ist ein Text, wie er in Verträgen mit Unternehmern und  GU-Verträgen vereinbart werden kann, um bei Streitigkeiten zu einer gemeinsamen Lösung zu finden:



Bei Uneinigkeit betreffend Mängelerledigung und Garantieleistungen wird folgendes Vorgehen vereinbart:

1.

Die Bauherrschaft setzt dem Unternehmer bei Uneinigkeit betreffend Mängelerledigung und Garantieleistungen eine Frist von 30 Tagen an, innert derer eine gütliche Einigung gefunden werden kann. Kommt innert dieser Frist keine Einigung zustande, gibt die Bauherrschaft im Namen und im Auftrag aller beteiligten Parteien inkl. der Käuferschaft den Auftrag an die QC-Expert AG, Kriesbachstrasse 42, 8600 Dübendorf, zur Erstellung eines Schiedsgutachtens.

2.

Der Experte ist berechtigt Drittpersonen beizuziehen.

Sind Mängel zu beurteilen, die nicht in den Tätigkeitsbereich von QC-Expert AG fallen, vereinbaren die Parteien, dass QC-Expert AG (alleine und endgültig) einen geeigneten Experten bezeichnet, der anstelle von QC-Expert AG tritt. Alle anderen Bestimmungen in dieser Ziffer bleiben gleich.

3.

In Absprache mit QC-Expert AG und den beteiligten Parteien setzt die Bauherrschaft den Augenschein Termin an. Den betroffenen Parteien wird damit das rechtliche Gehör verschafft.

4.

Die Parteien anerkennen das Schiedsgutachten von QC-Expert AG als neutrales Fachgutachten auch für den Fall einer Beurteilung durch ein Schiedsgericht oder ein ordentliches Gericht.

5.

Die Verteilung der Kosten für die Mängelbehebung wie auch für das Schiedsgutachten kann unter fachtechnischer Würdigung und des Verursacherprinzips durch den Gutachter festgesetzt werden. Entschädigungen an die Parteien werden für das Expertenverfahren keine zugesprochen.

6.

Wird die vom Schiedsgutachter vorgeschlagene Kostenverteilung aus juristischen Gründen von einer Partei angefochten, so beurteilt als nächst höhere Instanz das vertraglich festgelegte Gericht den Fall abschliessend.


29.05.19